
Hydraulischer Abgleich Fußbodenheizung
Pflicht nach §60c GEG und Grundlage für alle Förderanträge. Beim Verfahren B nach DIN EN 12831 berechnen wir die Heizlast raumweise und stellen jeden Heizkreis präzise ein.
Warum ist der Abgleich notwendig?
Ohne hydraulischen Abgleich fließt das Heizwasser immer den Weg des geringsten Widerstands. Heizkreise nahe am Verteiler werden überversorgt und zu warm, entfernte Kreise bekommen zu wenig Wasser und bleiben kalt. Das System kämpft gegen sich selbst, die Heizung läuft mit unnötig hoher Vorlauftemperatur, und der Energieverbrauch steigt.
Ohne Abgleich
- Ungleichmäßige Wärmeverteilung im Haus
- Einzelne Räume dauerhaft überheizt
- Entfernte Heizkreise bleiben kalt
- Hohe Vorlauftemperatur nötig
- Erhöhter Energieverbrauch und höhere Heizkosten
Mit Abgleich (Verfahren B)
- Jeder Raum erhält genau die berechnete Wärmemenge
- Gleichmäßige Temperaturen in allen Räumen
- Niedrigere Vorlauftemperatur möglich
- Optimale Effizienz der Wärmepumpe
- Voraussetzung für KfW und BAFA Förderung
Was passiert ohne hydraulischen Abgleich?
Ungleiche Wärme
Kurze Heizkreise erhalten zu viel Wasser, lange zu wenig. Einzelne Räume werden zu warm, andere erreichen die Solltemperatur nicht.
- Gleichmäßige Raumtemperaturen
- Komfort in allen Räumen
- Lösbar durch Verfahren B
Höhere Vorlauftemperatur
Unterversorgte Räume werden durch Anheben der Vorlauftemperatur kompensiert. Jedes Grad mehr kostet 2 bis 3 % Effizienz bei Wärmepumpen.
- Optimale Wärmepumpen-Effizienz
- Niedrige Stromkosten
- Lösbar durch Verfahren B
Geräusche und Verschleiß
Überströmte Kreise erzeugen hörbares Pfeifen an den Ventilen. Die Umwälzpumpe arbeitet mit unnötig hoher Leistung und verschleißt schneller.
- Geräuschfreier Betrieb
- Lange Pumpen-Lebensdauer
- Lösbar durch Verfahren B
Die Lösung
Ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B stellt die Durchflussmengen auf Basis der berechneten Heizlast je Raum ein und beseitigt alle drei Probleme.
Verfahren A vs. Verfahren B
- Schnell und günstig umsetzbar
- Vereinfachte Schätzung der Durchflussmengen
- Keine raumweise Heizlastberechnung
- Weniger präzise Einstellung
- Nicht förderfähig (BAFA, KfW)
- Nicht ausreichend bei Fußbodenheizungen
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- Softwaregestützte Berechnung aller Heizkreise
- Präzise Einstellung der Durchflussmengen
- Pflicht bei Fußbodenheizungen
- Förderfähig über BAFA BEG-EM und KfW 458
- Vollständige Dokumentation und Protokoll
So funktioniert Verfahren B im Detail
Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Jeder Raum wird einzeln berechnet: Transmissionsverluste durch Wände, Fenster und Dach plus Lüftungswärmeverluste. Für NRW gilt eine Norm-Außentemperatur von minus 10 bis minus 12 °C.
Präzise Volumenstrom-Berechnung
Aus der Heizlast ergibt sich der Soll-Volumenstrom pro Heizkreis. Bei 5 Kelvin Spreizung und 800 Watt beträgt er etwa 2,3 l/min. Dieser Wert wird am Verteiler eingestellt und dokumentiert.
Gesetzliche Pflicht und Förderung
§60c GEG schreibt Verfahren B bei Neuinstallation oder wesentlicher Änderung vor. BAFA BEG-EM und KfW 458 fordern das vollständige Protokoll mit raumweiser Heizlastberechnung.
Verfahren B statt A
Verfahren A arbeitet mit pauschalen Schätzwerten. Verfahren B liefert die nötige Präzision für Fußbodenheizungen und ist bei Förderanträgen Pflicht.
So läuft der Abgleich ab
Bestandsaufnahme
Aufnahme aller Heizkreise, Rohrlängen und Raumgrößen. Erfassung des Wärmeerzeugers und der vorhandenen Einstellungen am Verteiler.
Heizlastberechnung
Raumweise Berechnung der Heizlast nach DIN EN 12831. Grundlage für die exakte Sollmenge je Heizkreis.
Einstellung am Verteiler
Einstellung der Durchflussmengen an den Heizkreisverteilern gemäß Berechnung. Abgleich mit dem tatsächlichen Volumenstrom.
Protokollierung
Vollständige Dokumentation aller Messwerte und Einstellungen. Das Protokoll ist Pflichtunterlage für Förderanträge.
Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs übernimmt ein SHK-Fachbetrieb mit entsprechender Berechnungssoftware. Die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erfordert detaillierte Kenntnisse über die Gebäudehülle, Fensterflächen und den Wärmebedarf pro Raum. Nur auf dieser Grundlage lassen sich die Durchflussmengen am Verteiler korrekt einstellen.
Pflicht und Förderung
§60c GEG Pflicht
Bei Neuinstallation einer Fußbodenheizung ist der hydraulische Abgleich nach §60c GEG gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht gilt für alle Neubauten und Sanierungen mit neuem Heizsystem.
BAFA BEG-EM
Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen) förderfähig. Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten.
KfW 458
Im Rahmen des KfW-Heizungsförderantrags (458) ist Verfahren B Pflichtbestandteil. Ohne nachgewiesenen hydraulischen Abgleich wird der Antrag abgelehnt.
iSFP-Bonus
Wer die Maßnahme auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchführt, erhält einen zusätzlichen Bonus von 5 % auf den Fördersatz.
Energieberater erforderlich
Für Förderanträge muss ein zugelassener Energieberater (BEG-Listung) den Antrag stellen und den Abgleich nach Verfahren B bestätigen.
Dokumentationspflicht
Nach Abschluss des Abgleichs ist ein vollständiges Protokoll zu erstellen. Es enthält alle Messwerte, Einstellwerte und die Heizlastberechnung je Raum.
Was kostet der hydraulische Abgleich?
Pauschale nach Anzahl der Heizkreise und Räume. Die Kosten sind über BAFA BEG-EM förderfähig.
* Alle Preise sind Richtwerte inkl. MwSt. Der tatsächliche Preis hängt von der Anzahl der Heizkreise und Räume ab. Förderung setzt einen BAFA-Antrag vor Maßnahmenbeginn voraus.
Fragen zum hydraulischen Abgleich
Hydraulischen Abgleich anfragen
Wir übernehmen Bestandsaufnahme, Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, Einstellung am Verteiler und die vollständige Dokumentation für Ihren Förderantrag.