Förderprogramme

Förderung für Fußbodenheizung

KfW 458, BAFA BEG-EM, iSFP-Bonus: Welche Förderung passt zu Ihrem Projekt? Wir klären das vor Auftragsvergabe, damit Sie keinen Zuschuss verschenken.

Bis zu 70 % Zuschuss
Förderdokumentation inklusive
Antrag vor Auftragsvergabe!

Förderantrag vor Auftragsvergabe!

Alle Förderprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt wird. Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung muss vorliegen. Nachträgliche Anträge sind nicht möglich. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Programm 1

KfW 458: Heizungstausch-Zuschuss

Das wichtigste Förderprogramm für Fußbodenheizung. Die Fußbodenheizung wird als "Umfeldmaßnahme" im Rahmen eines Heizungstauschs gefördert, inklusive aller vorbereitenden und wiederherstellenden Arbeiten.

70 %

Maximaler Fördersatz

der förderfähigen Kosten

30.000 €

Max. förderfähige Kosten

Einfamilienhaus

21.000 €

Maximaler Zuschuss

bei 70 % auf 30.000 €

Mehrfamilienhaus: Gestaffelte Fördergrenzen

30.000 €

1. Wohneinheit

15.000 €

2. bis 6. WE

8.000 €

ab 7. WE

Voraussetzungen KfW 458

  • Bestehendes Wohngebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre vor Antragstellung)
  • Heizungstausch auf förderfähiges System (z.B. Wärmepumpe)
  • Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme (vorbereitend/wiederherstellend)
  • Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen beauftragt
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) vor Antragstellung erstellt
  • Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung vor Antragstellung
Programm 2

BAFA BEG-EM: Heizungsoptimierung

Für Fußbodenheizung ohne Heizungstausch. Wenn Sie Ihre bestehende Heizungsanlage optimieren, ohne das Heizsystem zu wechseln.

15 %

Grundfördersatz

  • Mindestinvestition: 300 €
  • Bestandsgebäude mit max. 5 Wohneinheiten
  • Heizungsanlage muss älter als 2 Jahre sein
  • Bei fossilen Brennstoffen: nicht älter als 20 Jahre
+5 %

iSFP-Bonus

  • Zusätzlich zum Grundfördersatz
  • Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • iSFP muss vor Antragstellung erstellt sein
  • Gesamtfördersatz dann 20 %

Voraussetzungen BAFA BEG-EM

  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (seit Januar 2023 Pflicht)
  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • VdZ-Nachweisformulare ausgefüllt und eingereicht
  • Antrag vor Beginn der Maßnahme
Entscheidungshilfe

Welches Programm passt zu Ihrem Projekt?

KfW 458

Bis zu 70 %

Ihr Szenario:

  • Sie tauschen Ihre alte Heizung (z.B. Gas) gegen eine Wärmepumpe
  • Die Fußbodenheizung wird im Zuge dieses Heizungstauschs eingebaut
  • Ihr Gebäude ist ein bestehendes Wohngebäude (Bauantrag > 5 Jahre)

BAFA BEG-EM

15 % (+ iSFP-Bonus)

Ihr Szenario:

  • Sie behalten Ihre bestehende Heizungsanlage
  • Sie optimieren die Heizungsverteilung (z.B. FBH nachrüsten)
  • Ihr Gebäude hat max. 5 Wohneinheiten

Wichtig: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Wir empfehlen, den Fördermittelcheck frühzeitig durchzuführen und den Antrag zügig zu stellen.

Fördervoraussetzung

Hydraulischer Abgleich: Der Schlüssel zur Förderung

Verfahren B Pflicht

Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist für beide Förderprogramme vorgeschrieben.

Niedrigste Vorlauftemperatur

Heizflächen werden auf die niedrigstmögliche Vorlauftemperatur geprüft und optimiert.

VdZ-Nachweis

VdZ-Nachweisformulare als Branchenstandard für die Förderdokumentation.

Was wir machen

  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • Optimierung auf niedrigste Vorlauftemperatur
  • VdZ-Nachweisformulare ausfüllen
  • Dokumentation für Förderantrag

Gesetzliche Grundlage

  • § 60c GEG: Pflicht bei Neuinstallation
  • Verfahren B oder gleichwertig
  • VdZ-Formulare als Branchenstandard
  • Seit Januar 2023: Verfahren B in allen Förderprogrammen
Ablauf

So kommen Sie zur Förderung

1

Beratung & Fördermittelcheck

Wir prüfen, welches Programm für Ihr Projekt infrage kommt und wie hoch die mögliche Förderung ist.

2

Angebot mit Bedingung

Sie erhalten ein Angebot mit aufschiebender Bedingung (Förderung). Vertrag wird erst wirksam, wenn der Zuschuss bewilligt ist.

3

Antragstellung

Der Förderantrag wird gestellt. Bei KfW 458: mit BzA durch Energieeffizienz-Experten. Bei BAFA: mit VdZ-Nachweisformularen.

4

Ausführung & Nachweis

Nach Bewilligung führen wir die Arbeiten aus. Dokumentation und Verwendungsnachweis erstellen wir für Sie.

Die KfW-Förderung wird über das KfW-Zuschussportal beantragt, die BAFA-Förderung über das BAFA-Onlineportal. In beiden Fällen gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, sonst verfällt der Förderanspruch. Ein Energieberater kann beim gesamten Antragsprozess unterstützen und stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden.

Häufige Fragen

Fragen zur Förderung

Fördermittelcheck: Kostenlos und unverbindlich.

Wir prüfen, welche Förderung für Ihr Projekt infrage kommt, und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Bevor Sie sich entscheiden.