
Förderung für Fußbodenheizung
KfW 458, BAFA BEG-EM, iSFP-Bonus: Welche Förderung passt zu Ihrem Projekt? Wir klären das vor Auftragsvergabe, damit Sie keinen Zuschuss verschenken.
Förderantrag vor Auftragsvergabe!
Alle Förderprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt wird. Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung muss vorliegen. Nachträgliche Anträge sind nicht möglich. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
KfW 458: Heizungstausch-Zuschuss
Das wichtigste Förderprogramm für Fußbodenheizung. Die Fußbodenheizung wird als "Umfeldmaßnahme" im Rahmen eines Heizungstauschs gefördert, inklusive aller vorbereitenden und wiederherstellenden Arbeiten.
Maximaler Fördersatz
der förderfähigen Kosten
Max. förderfähige Kosten
Einfamilienhaus
Maximaler Zuschuss
bei 70 % auf 30.000 €
Mehrfamilienhaus: Gestaffelte Fördergrenzen
1. Wohneinheit
2. bis 6. WE
ab 7. WE
Voraussetzungen KfW 458
- Bestehendes Wohngebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre vor Antragstellung)
- Heizungstausch auf förderfähiges System (z.B. Wärmepumpe)
- Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme (vorbereitend/wiederherstellend)
- Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
- Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen beauftragt
- Bestätigung zum Antrag (BzA) vor Antragstellung erstellt
- Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung vor Antragstellung
BAFA BEG-EM: Heizungsoptimierung
Für Fußbodenheizung ohne Heizungstausch. Wenn Sie Ihre bestehende Heizungsanlage optimieren, ohne das Heizsystem zu wechseln.
Grundfördersatz
- Mindestinvestition: 300 €
- Bestandsgebäude mit max. 5 Wohneinheiten
- Heizungsanlage muss älter als 2 Jahre sein
- Bei fossilen Brennstoffen: nicht älter als 20 Jahre
iSFP-Bonus
- Zusätzlich zum Grundfördersatz
- Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
- iSFP muss vor Antragstellung erstellt sein
- Gesamtfördersatz dann 20 %
Voraussetzungen BAFA BEG-EM
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (seit Januar 2023 Pflicht)
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- VdZ-Nachweisformulare ausgefüllt und eingereicht
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
Welches Programm passt zu Ihrem Projekt?
KfW 458
Bis zu 70 %
Ihr Szenario:
- Sie tauschen Ihre alte Heizung (z.B. Gas) gegen eine Wärmepumpe
- Die Fußbodenheizung wird im Zuge dieses Heizungstauschs eingebaut
- Ihr Gebäude ist ein bestehendes Wohngebäude (Bauantrag > 5 Jahre)
BAFA BEG-EM
15 % (+ iSFP-Bonus)
Ihr Szenario:
- Sie behalten Ihre bestehende Heizungsanlage
- Sie optimieren die Heizungsverteilung (z.B. FBH nachrüsten)
- Ihr Gebäude hat max. 5 Wohneinheiten
Wichtig: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Wir empfehlen, den Fördermittelcheck frühzeitig durchzuführen und den Antrag zügig zu stellen.
Hydraulischer Abgleich: Der Schlüssel zur Förderung
Verfahren B Pflicht
Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist für beide Förderprogramme vorgeschrieben.
Niedrigste Vorlauftemperatur
Heizflächen werden auf die niedrigstmögliche Vorlauftemperatur geprüft und optimiert.
VdZ-Nachweis
VdZ-Nachweisformulare als Branchenstandard für die Förderdokumentation.
Was wir machen
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
- Optimierung auf niedrigste Vorlauftemperatur
- VdZ-Nachweisformulare ausfüllen
- Dokumentation für Förderantrag
Gesetzliche Grundlage
- § 60c GEG: Pflicht bei Neuinstallation
- Verfahren B oder gleichwertig
- VdZ-Formulare als Branchenstandard
- Seit Januar 2023: Verfahren B in allen Förderprogrammen
So kommen Sie zur Förderung
Beratung & Fördermittelcheck
Wir prüfen, welches Programm für Ihr Projekt infrage kommt und wie hoch die mögliche Förderung ist.
Angebot mit Bedingung
Sie erhalten ein Angebot mit aufschiebender Bedingung (Förderung). Vertrag wird erst wirksam, wenn der Zuschuss bewilligt ist.
Antragstellung
Der Förderantrag wird gestellt. Bei KfW 458: mit BzA durch Energieeffizienz-Experten. Bei BAFA: mit VdZ-Nachweisformularen.
Ausführung & Nachweis
Nach Bewilligung führen wir die Arbeiten aus. Dokumentation und Verwendungsnachweis erstellen wir für Sie.
Die KfW-Förderung wird über das KfW-Zuschussportal beantragt, die BAFA-Förderung über das BAFA-Onlineportal. In beiden Fällen gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, sonst verfällt der Förderanspruch. Ein Energieberater kann beim gesamten Antragsprozess unterstützen und stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden.
Fragen zur Förderung
Fördermittelcheck: Kostenlos und unverbindlich.
Wir prüfen, welche Förderung für Ihr Projekt infrage kommt, und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Bevor Sie sich entscheiden.